Immobilienverkauf bei Scheidungssituationen

Handbuch | Strategie

Eine Scheidung gehört zu den einschneidendsten Erfahrungen im Leben eines Menschen. Sie bringt emotionale Belastungen mit sich, erfordert schwierige Entscheidungen und stellt beide Parteien vor die Aufgabe, ein gemeinsam aufgebautes Leben neu zu ordnen. Gehört eine Liegenschaft zum gemeinsamen Besitz, wird die Situation noch komplexer. Der Hausverkauf bei einer Scheidung ist nicht nur eine finanzielle Transaktion – er ist oft auch das Ende eines gemeinsamen Lebensabschnitts. Umso wichtiger ist es, diesen Prozess strukturiert, sachlich und mit professioneller Unterstützung anzugehen.

Rechtliche Ausgangslage in der Schweiz

Bevor der eigentliche Verkaufsprozess beginnen kann, müssen die rechtlichen Grundlagen geklärt werden. In der Schweiz richtet sich die güterrechtliche Auseinandersetzung bei einer Scheidung nach dem im Ehevertrag festgehaltenen oder gesetzlich vorgesehenen Güterstand.

Errungenschaftsbeteiligung als Regelfall

Der häufigste Güterstand in der Schweiz ist die Errungenschaftsbeteiligung. Dabei werden während der Ehe gemeinsam erwirtschaftete Güter – also auch eine gemeinsam finanzierte Liegenschaft – im Scheidungsfall hälftig geteilt. Liegenschaften, die ein Ehepartner vor der Ehe besessen oder durch Erbschaft erhalten hat, gelten hingegen als Eigengut und gehören grundsätzlich nicht zur Teilungsmasse.

Die genaue Abgrenzung zwischen Errungenschaft und Eigengut kann im Einzelfall komplex sein – vor allem dann, wenn Eigengut und gemeinsame Mittel in die Finanzierung einer Liegenschaft geflossen sind. Eine rechtliche Beratung ist in solchen Fällen unerlässlich, bevor über einen Verkauf oder eine Übernahme durch eine der Parteien entschieden wird.

Einigung als bester Weg

Grundsätzlich gilt: Je mehr sich die Parteien einigen können, desto reibungsloser und kostengünstiger verläuft die Auseinandersetzung. Wenn beide Seiten bereit sind, sachlich und konstruktiv miteinander umzugehen, lassen sich oft Lösungen finden, die für alle tragbar sind. Gerichte sind teuer, zeitintensiv und belasten das Verhältnis zusätzlich – vor allem dann, wenn gemeinsame Kinder im Spiel sind.

Optionen beim gemeinsamen Wohneigentum

Wenn eine Liegenschaft im gemeinsamen Besitz steht, gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten: Verkauf, Übernahme durch eine Partei oder – in seltenen Fällen – Fortführung des gemeinsamen Eigentums auf Zeit.

Verkauf: der häufigste Weg

Der Verkauf der gemeinsamen Liegenschaft ist in der Praxis die häufigste Lösung – und oft auch die einfachste, weil sie eine saubere Trennung ermöglicht. Der Erlös wird nach Abzug aller Kosten zwischen den Parteien aufgeteilt, wobei die genaue Aufteilung von der güterrechtlichen Situation abhängt. Der Verkauf setzt voraus, dass beide Parteien dem Vorgehen zustimmen und gemeinsam handeln – auch wenn das in einer angespannten Situation manchmal schwierig ist.

Übernahme durch eine Partei

Alternativ kann eine Partei die Liegenschaft übernehmen und die andere auszahlen. Das klingt nach einer attraktiven Lösung – setzt aber voraus, dass die übernehmende Partei die Finanzierung alleine tragen kann. Banken prüfen in solchen Fällen die Tragbarkeit genau: Wie viel Eigenkapital man für einen Hauskauf in der Schweiz benötigt und ob das verbleibende Einkommen ausreicht, um die Hypothek alleine zu bedienen, sind zentrale Fragen. Wer diese Hürde nicht nehmen kann, wird die Übernahme kaum realisieren können.

Was bei einer Übernahme bedacht werden muss

Folgende Punkte sollten bei einer Übernahme durch eine Partei sorgfältig geklärt werden:

  • Wie wird der aktuelle Marktwert der Liegenschaft ermittelt – und sind sich beide Parteien damit einverstanden?
  • Wie hoch ist der Auszahlungsbetrag für die ausscheidende Partei unter Berücksichtigung der güterrechtlichen Situation?
  • Kann die übernehmende Partei die Hypothek alleine weiterführen oder muss eine neue Finanzierung aufgebaut werden?
  • Welche steuerlichen Konsequenzen hat die Übernahme – insbesondere im Hinblick auf die Grundstückgewinnsteuer?

Den Verkaufsprozess trotz schwieriger Umstände professionell gestalten

Ein Immobilienverkauf während einer Scheidung ist selten einfach – aber er muss nicht zum Albtraum werden. Mit der richtigen Vorbereitung und klaren Abmachungen lässt er sich professionell und zügig abwickeln.

Neutrale Bewertung als gemeinsame Grundlage

Einer der häufigsten Streitpunkte beim Scheidungsverkauf ist der Wert der Liegenschaft. Beide Parteien haben natürlich ein Interesse daran, dass der Wert in ihrem Sinne ausfällt – die verkaufende Partei möchte möglichst viel erzielen, während die übernehmende Partei tendenziell einen tieferen Wert bevorzugt. Eine neutrale, professionelle Immobilienbewertung durch einen unabhängigen Experten schafft hier eine gemeinsame Grundlage, die von beiden Seiten akzeptiert werden kann.

Klare Abmachungen treffen

Bevor der Verkauf startet, sollten alle wesentlichen Punkte schriftlich geregelt sein: Wer ist Ansprechpartner für den Makler? Wie werden Besichtigungen koordiniert? Wer entscheidet über die Annahme eines Kaufangebots? Und wie wird der Erlös aufgeteilt? Je klarer diese Abmachungen sind, desto weniger Konfliktpotenzial entsteht während des Prozesses.

Diskretion und professionelle Distanz

Ein erfahrener Makler kann in einer Scheidungssituation eine wichtige Pufferfunktion übernehmen. Er kommuniziert mit beiden Parteien neutral, hält den Prozess am Laufen und sorgt dafür, dass persönliche Spannungen den Verkauf nicht gefährden. Diskretion ist dabei selbstverständlich – sowohl gegenüber potenziellen Käufern als auch nach aussen.

Die ImmoSky AG begleitet Paare und Einzelpersonen in Scheidungssituationen mit dem nötigen Fingerspitzengefühl und einer klaren, strukturierten Vorgehensweise. Ein erfahrenes Team steht bereit, den Verkaufsprozess so zu gestalten, dass beide Parteien zu einem fairen Ergebnis kommen – und der nächste Lebensabschnitt auf einer soliden Grundlage beginnen kann.

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