Wann und wie Sie eine Immobilie per Vollmacht verkaufen können

Eine Immobilie in der Schweiz per Vollmacht zu verkaufen, ist in bestimmten Situationen nicht nur möglich, sondern auch sinnvoll – vorausgesetzt, die rechtlichen Anforderungen werden sorgfältig beachtet.

Nicht immer kann der Eigentümer einer Liegenschaft den Verkauf persönlich abwickeln – sei es wegen Krankheit, Auslandsaufenthalt, Erbschaft oder anderen persönlichen Umständen. In solchen Situationen bietet die Vollmacht eine praktische und rechtlich anerkannte Lösung. Allerdings gibt es dabei einiges zu beachten, damit alles reibungslos verläuft. Die ImmoSky AG unterstützt Sie als erfahrener Immobilienmakler in der Schweiz auch in solchen besonderen Verkaufssituationen – mit Fachwissen, Struktur und dem nötigen Gespür für komplexe Ausgangssituationen.

Ein Immobilienverkauf ist in der Schweiz mit einem erheblichen administrativen und rechtlichen Aufwand verbunden. Was aber, wenn der Eigentümer nicht persönlich handeln kann oder möchte? Eine Vollmacht ermöglicht es, eine Vertrauensperson oder einen Fachmann mit dem Verkauf zu beauftragen – und das vollumfänglich, von der Vermarktung bis zur Unterzeichnung beim Notar. Wie ein Immobilienverkauf abläuft und welche besonderen Anforderungen bei einer Vollmacht gelten, ist für viele Eigentümer jedoch unklar. Die ImmoSky AG schafft hier Klarheit und begleitet Sie strukturiert und professionell durch den gesamten Prozess – auch wenn Sie nicht persönlich vor Ort sein können.

Vollmacht beim Immobilienverkauf: Was ist das und wann kommt sie zum Einsatz?

Eine Vollmacht ist eine rechtliche Erklärung, mit der eine Person – der Vollmachtgeber – einer anderen Person – dem Bevollmächtigten – das Recht überträgt, in ihrem Namen zu handeln. Im Kontext eines Immobilienverkaufs bedeutet das: Der Bevollmächtigte kann sämtliche Schritte des Verkaufsprozesses übernehmen, vom Abschluss des Maklervertrags über die Verhandlungen mit potenziellen Käufern bis hin zur Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar.

Typische Situationen, in denen eine Vollmacht beim Immobilienverkauf zum Einsatz kommt, sind vielfältig. Häufig tritt sie auf, wenn der Eigentümer gesundheitlich eingeschränkt ist und nicht persönlich handeln kann, wenn er sich dauerhaft im Ausland aufhält – etwa als Auslandsschweizer –, wenn es sich um eine Immobilie handelt, die geerbt wurde und an der mehrere Erben beteiligt sind, oder wenn eine ältere Person die Abwicklung an eine Vertrauensperson delegieren möchte.

In all diesen Situationen schafft die Vollmacht klare Verhältnisse – vorausgesetzt, sie ist rechtlich korrekt ausgestaltet.

Muss eine Vollmacht für den Immobilienverkauf notariell beglaubigt sein?

In der Schweiz muss die Vollmacht für den Verkauf einer Liegenschaft – insbesondere für die Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar – öffentlich beurkundet sein. Das bedeutet, sie muss von einem Notar beglaubigt werden, da der Kaufvertrag selbst der öffentlichen Beurkundung bedarf. Eine einfache schriftliche Vollmacht reicht für diesen letzten Schritt nicht aus. Wir von der ImmoSky AG weisen Sie frühzeitig auf diese Anforderungen hin und koordinieren die notwendigen Schritte, damit alles rechtzeitig und korrekt vorbereitet ist.

Was muss eine rechtsgültige Vollmacht für den Immobilienverkauf enthalten?

Damit eine Vollmacht im Rahmen eines Immobilienverkaufs rechtsgültig ist und den Anforderungen der beteiligten Parteien – insbesondere des Notars – standhält, muss sie bestimmte Mindestanforderungen erfüllen.
Folgende Punkte sollte eine Vollmacht für den Immobilienverkauf zwingend enthalten:

  • Eindeutige Identifikation des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und Adresse
  • Genaue Bezeichnung der betreffenden Liegenschaft, inklusive Grundbuchnummer, Adresse und Kanton
  • Klare Umschreibung des Umfangs der Vollmacht: Darf der Bevollmächtigte nur verhandeln oder auch den Kaufvertrag unterzeichnen?
  • Angaben zur Gültigkeitsdauer oder allfälligen Bedingungen, unter denen die Vollmacht erlischt
  • Ort und Datum der Ausstellung sowie Unterschrift des Vollmachtgebers

Je nach Kanton und Notar können zusätzliche Anforderungen gelten. Wir empfehlen stets, die Vollmacht in enger Zusammenarbeit mit einem Notar oder einem auf Immobilienrecht spezialisierten Anwalt aufzusetzen, um spätere Komplikationen zu vermeiden.

Besondere Situationen: Vollmacht bei Erbschaft und Miteigentum

Zwei Konstellationen kommen in der Praxis besonders häufig vor: die Erbengemeinschaft nach einem Todesfall und das Miteigentum, bei dem mehrere Personen gemeinsam als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. In beiden Fällen kann eine Vollmacht helfen, die Handlungsfähigkeit herzustellen und den Verkaufsprozess zu vereinfachen. Ohne klare Regelung hingegen drohen Verzögerungen, Missverständnisse und im schlimmsten Fall ein blockierter Verkauf.

Immobilie geerbt – was tun, wenn mehrere Erben beteiligt sind?

Wenn eine Immobilie von mehreren Personen geerbt wird, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Alle Mitglieder dieser Gemeinschaft müssen dem Verkauf zustimmen – und im Idealfall wird eine Person bevollmächtigt, im Namen aller zu handeln. Das vereinfacht die Kommunikation mit dem Makler, den Kaufinteressenten und dem Notar erheblich.

In der Praxis ist diese Situation jedoch oft heikel: Nicht alle Erben sind sich einig, Emotionen spielen eine Rolle, und rechtliche Fragen rund um den Hausverkauf, etwa bei einer Scheidung oder anderen Konfliktsituationen, können den Prozess zusätzlich belasten. Wir von der ImmoSky AG haben Erfahrung mit solchen Konstellationen und begleiten alle Beteiligten mit dem nötigen Einfühlungsvermögen und professioneller Distanz durch den Prozess.

Beim Miteigentum – also wenn zwei oder mehr Personen gemeinsam als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind – gelten ähnliche Grundsätze. Auch hier kann eine Vollmacht helfen, die Handlungsfähigkeit einer Person sicherzustellen, wenn die andere vorübergehend oder dauerhaft nicht handlungsfähig ist.

Der Verkaufsprozess mit Vollmacht: Was sich ändert – und was gleich bleibt

Ein Immobilienverkauf per Vollmacht folgt im Wesentlichen denselben Phasen wie ein regulärer Verkauf: Bewertung, Vermarktung, Besichtigungen, Verhandlung und Abschluss. Was sich ändert, ist die Frage, wer in welchem Schritt handelt – und wer Entscheidungen trifft.

Wichtig zu verstehen ist: Die Vollmacht gibt dem Bevollmächtigten zwar das Recht, zu handeln, aber nicht das Recht, die Interessen des Vollmachtgebers zu übergehen. Jeder Entscheid sollte – soweit möglich – mit dem Vollmachtgeber abgesprochen werden. Bei der ImmoSky AG stellen wir sicher, dass der Eigentümer zu jedem Zeitpunkt über den Stand der Vermarktung informiert ist, auch wenn er nicht persönlich vor Ort ist. Über das persönliche Kundenlogin kann er jederzeit einsehen, wie viele Anfragen eingegangen sind, welche Besichtigungen stattgefunden haben und ob es bereits konkrete Kaufangebote gibt.

Steuerliche und rechtliche Aspekte beim Vollmachtsverkauf

Auch wenn der Verkauf über eine Vollmacht abgewickelt wird, bleiben die steuerlichen Konsequenzen beim Vollmachtgeber – also beim eigentlichen Eigentümer. Die Grundstückgewinnsteuer lässt sich je nach Kanton und Haltedauer unterschiedlich berechnen, und die Handänderungssteuer fällt ebenfalls beim Eigentumsübergang an. Diese Aspekte ändern sich durch die Vollmacht nicht.

Was sich jedoch ändern kann, ist die Frage der Spekulationssteuer bei Immobilien in der Schweiz. Wer eine Liegenschaft kurz nach dem Erwerb wieder verkauft, muss je nach Kanton mit einem höheren Steuersatz rechnen. Auch hier lohnt sich die frühzeitige Konsultation eines Steuerexperten – wir empfehlen dies im Rahmen unserer Beratung und helfen Ihnen, die richtigen Ansprechpartner zu finden.

Darüber hinaus empfehlen wir, die Checkliste für den Immobilienverkauf sorgfältig abzuarbeiten: Grundbuchauszug, Baupläne, Gebäudeversicherungsnachweis und Nebenkosten der letzten zwei Jahre sollten auch beim Vollmachtsverkauf vollständig vorliegen – denn an diesen Anforderungen ändert die Vollmacht nichts.

Unser Fazit: Mit der richtigen Vorbereitung kein Hindernis

Ein Immobilienverkauf in der Schweiz per Vollmacht ist rechtlich möglich und in vielen Situationen die pragmatischste Lösung. Entscheidend ist, dass die Vollmacht korrekt ausgestaltet ist, alle Beteiligten klar informiert sind und der Verkaufsprozess professionell begleitet wird. Die ImmoSky AG steht Ihnen dabei zur Seite – unabhängig davon, ob Sie persönlich vor Ort sind oder den Verkauf aus der Ferne koordinieren müssen. Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt mit uns auf und erfahren Sie, wie wir auch Ihre besondere Verkaufssituation strukturiert und erfolgreich lösen.

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