Rolle des Notars beim Immobilienverkauf
Handbuch | Vertragsabschluss
Wer in der Schweiz eine Immobilie kauft oder verkauft, kommt am Notar nicht vorbei. Die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags ist gesetzlich vorgeschrieben – ohne sie ist der Eigentumsübergang rechtlich nicht gültig. Doch die Rolle des Notars geht weit über das blosse Unterschreiben von Dokumenten hinaus. Er prüft, berät, beurkundet und sorgt dafür, dass alles seine rechtliche Ordnung hat. Wer versteht, was der Notar tut und warum seine Arbeit so wichtig ist, geht gelassener und informierter in den Abschluss eines Immobiliengeschäfts.
Was der Notar beim Immobilienverkauf macht
Der Notar übernimmt beim Immobilienverkauf eine zentrale Funktion: Er beurkundet den Kaufvertrag und stellt damit sicher, dass der Eigentumsübergang rechtswirksam vollzogen wird. In der Schweiz ist die öffentliche Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags gesetzlich zwingend – ein privatschriftlicher Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer reicht nicht aus, egal wie detailliert er ausgearbeitet ist.
Die Beurkundung bedeutet, dass der Notar den Vertragsinhalt prüft, ihn in die vorgeschriebene Form bringt und mit seiner Unterschrift sowie dem Amtssiegel beglaubigt. Er liest den Vertrag in der Regel vor und stellt sicher, dass beide Parteien den Inhalt verstanden haben und mit freiem Willen handeln. Diese Formvorschrift schützt vor übereilten Entscheidungen und sorgt für Rechtssicherheit.
Vorbereitung des Kaufvertrags
Bevor es zum eigentlichen Beurkundungstermin kommt, bereitet der Notar den Kaufvertrag vor. Dazu holt er die notwendigen Informationen ein – beim Grundbuchamt, bei den Parteien und teilweise bei Behörden. Er prüft den Grundbuchauszug, klärt allfällige Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte oder andere Einträge, die für den Kauf relevant sind, und stellt sicher, dass keine rechtlichen Hindernisse bestehen.
Dieser Vorbereitungsschritt ist wichtig, weil er Überraschungen am Beurkundungstermin verhindert. Wer als Verkäufer oder Käufer frühzeitig alle nötigen Unterlagen bereitstellt, beschleunigt diesen Prozess erheblich.
Der Beurkundungstermin
Der Beurkundungstermin ist der formelle Höhepunkt des Immobilienverkaufs. Beide Parteien – Käufer und Verkäufer – treffen sich beim Notar, der den Kaufvertrag vorliest und erläutert. Beide Parteien bestätigen ihr Einverständnis und unterzeichnen den Vertrag. Der Notar beglaubigt die Unterschriften und den Vertragsinhalt mit seiner eigenen Unterschrift und dem Amtssiegel.
Was viele nicht wissen: Der Notar ist eine neutrale Instanz. Er vertritt weder Käufer noch Verkäufer, sondern das Recht. Er stellt sicher, dass der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht und beide Parteien rechtlich korrekt behandelt werden. Wer Fragen zum Vertrag hat, kann und sollte diese beim Beurkundungstermin stellen.
Grundbucheintrag nach der Beurkundung
Nach der Beurkundung veranlasst der Notar den Grundbucheintrag. Erst mit diesem Eintrag geht das Eigentum rechtlich auf den Käufer über. Bis dahin hat der Käufer zwar einen rechtsgültigen Kaufvertrag, ist aber noch nicht im Grundbuch eingetragen – und damit noch nicht offizieller Eigentümer.
Der Grundbucheintrag dauert je nach Kanton und Auslastung des Grundbuchamts unterschiedlich lang – von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen. In der Zwischenzeit ist der Käufer durch den beurkundeten Kaufvertrag geschützt, aber das Eigentum ist noch nicht vollständig übertragen.
Wer bestimmt den Notar?
In der Schweiz variiert die Regelung, wer den Notar auswählt, von Kanton zu Kanton. In einigen Kantonen wird der Notar gemeinsam von Käufer und Verkäufer bestimmt, in anderen ist es Usus, dass eine der Parteien – häufig der Käufer – den Notar wählt. In gewissen Kantonen existieren staatliche Notariate, in anderen sind Notare freie Berufspersonen.
Wer als Käufer oder Verkäufer den Notar wählt oder vorschlägt, sollte auf jemanden setzen, der Erfahrung mit Immobilientransaktionen hat und die regionalen Besonderheiten kennt. Ein erfahrener Immobilienmakler kann in der Regel einen geeigneten Notar empfehlen.
Kosten des Notars
Die Notarkosten beim Hauskauf sind kantonal geregelt und variieren deshalb je nach Kanton. In der Regel orientieren sie sich am Kaufpreis der Immobilie und werden als Prozentsatz oder nach einem Gebührentarif berechnet. Dazu kommen Gebühren für den Grundbucheintrag, die ebenfalls kantonal festgelegt sind.
Wer zahlt die Notarkosten? Auch das ist nicht einheitlich geregelt. In einigen Kantonen trägt der Käufer die Kosten allein, in anderen werden sie zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Im Kaufvertrag kann auch eine individuelle Regelung getroffen werden.
Folgende Kosten fallen im Zusammenhang mit dem Notar typischerweise an:
- Honorar für die Beurkundung des Kaufvertrags
- Gebühren für den Grundbucheintrag
- Kosten für die Löschung oder Übertragung von Pfandrechten
- Allfällige Kosten für die Erstellung von Schuldbriefen
Alle diese Kosten sollten im Vorfeld budgetiert werden, damit es am Abschlusstag keine Überraschungen gibt. Ein erfahrener Makler oder Hypothekenberater hilft dabei, diese Positionen frühzeitig zu kalkulieren.
Der Notar als Garant der Rechtssicherheit
Die Arbeit des Notars mag im Ablauf eines Immobilienverkaufs weniger sichtbar sein als die des Maklers oder der Bank – aber sie ist unverzichtbar. Er ist das rechtliche Fundament, auf dem die gesamte Transaktion steht. Ohne seine Beurkundung gibt es keinen gültigen Eigentumsübergang, keinen Grundbucheintrag und keine Rechtssicherheit für beide Parteien.
Wer den Immobilienverkauf gut vorbereitet, alle Unterlagen rechtzeitig bereitstellt und die Zusammenarbeit mit dem Notar ernst nimmt, legt den letzten und wichtigsten Baustein für einen erfolgreichen Abschluss. Am Ende des Beurkundungstermins stehen zwei Parteien, die alle Formalitäten hinter sich haben – und der Weg für einen neuen Lebensabschnitt ist frei.
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